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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von Gezonde-Darmflora BV (Kvk-Nummer 78182689 und mit Sitz in Hillegom, Hyacinthenlaan 2u), im Folgenden “Benutzer” genannt, und einer Gegenpartei. 1.2 Unter “Gegenpartei” wird in diesen Bedingungen jede juristische oder natürliche Person verstanden, die mit dem Benutzer einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen möchte. 1.3 Von den Bestimmungen dieser Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden, wobei die Bestimmungen, von denen nicht abgewichen wurde, in vollem Umfang in Kraft bleiben. 1.4 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen als nichtig oder ungültig erweisen, so bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen in Kraft und die betreffende(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung ersetzt oder ergänzt, die dem Umfang und Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt und gültig ist. 1.5 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 2: Kostenvoranschläge und Angebote

2.1 Alle Angebote, Offerten, Produktauflistungen auf der Website oder in anderen Äußerungen, die vom Nutzer stammen, sind unverbindlich. Aus ihnen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, das Gegenteil ergibt sich ausdrücklich aus dem Angebot, der Offerte oder der Erklärung. 2.2 Angebote oder Kostenvoranschläge können niemals als Beratung ausgelegt oder interpretiert werden. Der Nutzer geht niemals einen Beratungs- oder Behandlungsvertrag ein. Der Nutzer möchte von der Gegenpartei keine anderen Informationen erhalten, als die, die für den Abschluss des Kaufvertrags und die Lieferung der Produkte unbedingt erforderlich sind. Der Benutzer wird unaufgeforderte Informationen entweder zurücksenden oder ungelesen und ohne jegliche Prüfung vernichten. 2.3 Der Verwender kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise hätte erkennen können, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten. 2.4 Die in einem Angebot oder einer Offerte angegebenen Preise sind in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten, Steuern oder andere Abgaben, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3: Abschluss des Abkommens (im Fernabsatz)

3.1 Ein regulärer Vertrag kommt zustande, wenn die Gegenpartei ein Angebot oder eine Offerte des Verwenders innerhalb der darauf angegebenen Frist annimmt. 3.2 Es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei ihr Domizil, auch für die Lieferung, an der Adresse gewählt hat, die die Gegenpartei dem Verwender bekannt gegeben hat. Wenn an dieser Adresse ein Unternehmen eingetragen ist, dessen (Mit-)Inhaber, Direktor/leitender Angestellter die Gegenpartei ist oder für das sie als Angestellter oder in ihrem Auftrag oder als Vertreter handelt, wird – vorbehaltlich des Gegenbeweises – vermutet, dass es sich um einen Unternehmenskauf und nicht um einen Verbraucherkauf handelt. 3.3 Ein Fernabsatzvertrag (über die Website oder den Webshop) kommt durch das vollständige Ausfüllen des Bestellmenüs auf dem betreffenden Medium (Website, WebApp, mobile App usw.) durch den Nutzer und den anschließenden Eingang der Bestellung beim Nutzer zustande. Der Nutzer haftet nicht für den Nichteingang der Bestellung aufgrund von Mängeln oder Verzögerungen bei der Internetverbindung einer der Parteien. 3.4 Der Nutzer ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder weitere Bedingungen an die Lieferung zu knüpfen, wenn er dies für ratsam hält. Wenn eine Bestellung nicht angenommen wird, teilt der Nutzer dies innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Bestellung mit, und der Vertrag wird, sofern er geschlossen wurde, aufgelöst. 3.5 Ein triftiger Grund für den Benutzer, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, ist, dass die Bestellung nicht (vollständig) auf Lager ist und aus diesem Grund nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann.

Artikel 4: Privatkunde

4.1 Die Gegenpartei, die als natürliche Person zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat im Falle eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrages die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch die Gegenpartei (oder den berechtigten Empfänger) ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Verwendung des vom Verwender zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Formulars zu widerrufen. 4.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die:

  1. eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben, was auf jeden Fall alle Waren einschließt, die dem Nutzer in gefrorenem Zustand und versiegelt geliefert werden;
  2. können nach dem Öffnen der Verpackung aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen nicht wiederverwendet werden und werden daher versiegelt geliefert;

In allen Fällen, in denen das Siegel gebrochen wurde und/oder das gelieferte Produkt aufgetaut wurde, ist ein Widerruf nicht möglich. 4.3 Die Gegenpartei muss die unbenutzten und neuwertigen Waren anschließend innerhalb von 14 Tagen gemäß den Anweisungen des Verwenders an diesen zurücksenden. 4.4 Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Bis zum Ablauf der Bedenkzeit muss die Gegenpartei die gelieferten Waren und die Verpackung sorgfältig behandeln. 4.5 Die Beweislast für den rechtzeitigen Rückruf und die rechtzeitige Rücksendung der Waren in ihrem ursprünglichen/neuen Zustand liegt im Falle einer Anfechtung durch den Benutzer bei der Gegenpartei. 4.6 Wenn die Gegenpartei den Kaufbetrag (teilweise) gezahlt hat, erstattet der Verwender den gezahlten Betrag spätestens 14 Tage nach dem Widerruf unter der Bedingung, dass die Waren vom Verwender zurückerhalten wurden.

Artikel 5: Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt im Voraus durch Überweisung auf das Bankkonto des Nutzers, über iDeal, Kreditkarte, Paypal usw., es sei denn, der Nutzer hat schriftlich etwas anderes angegeben oder vereinbart.

Artikel 6: Lieferung

6.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Entgegennahme und Lieferung von Waren die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Garantie, dass die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, erfüllt ist. 6.2 Die Lieferung erfolgt, sofern vorrätig, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder so viel früher wie möglich. Die Gegenpartei kann aus den Lieferfristen keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Frist berechtigt die Gegenpartei nicht zu einer Entschädigung. 6.3 Bei Produkten, die unter die in Artikel 4.2 genannten Kategorien fallen, wird die Gegenpartei über den Zeitpunkt des Versands sowie – soweit möglich – über das Datum und die Uhrzeit (oder den Zeitraum) der Lieferung informiert. Die Waren müssen innerhalb von 24 Stunden nach Versand in Empfang genommen werden. Wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Gegenpartei zuzuschreiben sind, nicht möglich ist, ist der Verwender dafür oder für die daraus resultierende Unbrauchbarkeit der gelieferten Produkte nicht verantwortlich.

Artikel 7: Garantien

7.1 Der Nutzer garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen und den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit entsprechen. 7.2 Die Garantie gilt nicht, wenn i) der Verbraucher die gelieferten Produkte selbst zubereitet und/oder verarbeitet hat (oder von Dritten zubereiten und/oder verarbeiten ließ) und wenn ii) die gelieferten Produkte anormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig nachlässig behandelt wurden oder entgegen den Anweisungen des Verwenders und/oder den Angaben auf der Verpackung behandelt wurden. 7.3 Für die (Beschaffenheit, Anwendung, Funktionsweise) der vom Verwender an die Gegenpartei gelieferten Produkte wird aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit keine Garantie übernommen. 7.4 Mit dem Kauf eines Produkts des Verwenders erklärt die Gegenpartei, dass sie das Produkt ausschließlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko verwendet. Die Gegenpartei darf das gekaufte Produkt nur für sich selbst verwenden und darf es nicht an Dritte weitergeben und muss es außerdem für Minderjährige unzugänglich aufbewahren. 7.5 Die Unzufriedenheit mit der (mangelnden oder schlechten) Funktionsweise des vom Verwender gekauften Produkts ist kein Grund für die Aufhebung oder Auflösung des Kaufvertrags. 7.6 Abweichungen von der vom Verwender angegebenen Art der Nutzung/Verwaltung oder eine andere unsachgemäße oder abweichende Nutzung gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei. Die Gegenpartei bleibt jederzeit persönlich haftbar für alles, was in irgendeiner Weise mit ihrer gesundheitlichen Situation im Zusammenhang mit den gekauften Waren zusammenhängt, und muss im Zweifelsfall einen Arzt aufsuchen. 7.7. Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Sachen dem Vertrag entsprechen. Wenn dies nach Ansicht der Gegenpartei nicht der Fall ist, muss der Benutzer in jedem Fall innerhalb von 7 Werktagen nach der Lieferung oder zumindest nach einer angemessenen Beobachtung schriftlich und unter Angabe von Gründen darüber informiert werden. 7.8 Der Verwender muss die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beschwerde/Forderung intern bearbeiten. 7.9 Rechtzeitige Reklamationen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung. Die Gegenpartei ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die anderen bestellten Waren abzunehmen und zu bezahlen. 7.10 Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation/Forderung unbegründet ist, gehen die (Untersuchungs- oder sonstigen) Kosten, die dem Verwender entstanden sind, vollständig zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 8: Haftung

8.1 Der Verwender ist nicht verantwortlich oder haftbar für: – (die Folgen von) anormalem Gebrauch, (fehlender oder nachteiliger) Wirkung oder Nebenwirkungen; – die letztendliche Eignung der Produkte für die von der Gegenpartei beabsichtigte individuelle Anwendung, noch für irgendwelche Ratschläge bezüglich des Gebrauchs oder der Anwendung der Sachen; – Schäden, gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verwender sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben und/oder Anweisungen verlassen hat, die von der Gegenpartei oder in deren Namen erteilt wurden; – Schäden infolge einer fehlerhaften oder verspäteten Lieferung der Waren an die Gegenpartei und/oder von Lieferanten an den Verwender; – höhere Gewalt, wie an anderer Stelle in diesen Bedingungen beschrieben. 8.2 Soweit der Verwender haftet, beschränkt sich die Haftung auf den direkten Schaden, einschließlich: – die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die Ursache und den Umfang des (direkten) Schadens festzustellen; – die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die fehlerhafte Leistung des Verwenders vertragskonform zu machen, sofern sie dem Verwender zugerechnet werden können; – die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens geführt haben. 8.3 Der Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden (im weitesten Sinne des Wortes), Gewinn- oder Einkommensverluste, entgangene Einsparungen und Schäden durch geschäftliche oder sonstige Stagnation. Im Falle eines Verbraucherkaufs geht diese Einschränkung nicht über das hinaus, was gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist. 8.4 Sollte der Nutzer für einen Schaden haftbar sein, beschränkt sich die Haftung des Nutzers auf maximal den Kaufbetrag der Ware, die den Schaden verursacht hat.

Artikel 9: Höhere Gewalt

9.1 Der Nutzer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und der nicht durch ein Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis zu seinen Lasten geht. 9.2 Zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung in dieser Hinsicht verstanden wird, versteht man unter höherer Gewalt alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren äußeren Ursachen, auf die der Verwender keinen Einfluss hat, aufgrund derer er jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen (weiterhin) zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, übermäßige Abwesenheit von Personal oder Hilfspersonen des Verwenders, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, einschließlich in jedem Fall Einfuhr-, Ausfuhr- und Lieferverbote, Quotenbeschränkungen und Betriebsstörungen in unserem Unternehmen oder bei unseren Lieferanten, politische Probleme, politische Instabilität, etc.oder unserer Lieferanten, politische Probleme, die zu einem Lieferstopp führen, sowie die Nichterfüllung durch unsere Lieferanten. 9.3 Der Nutzer ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen. 9.4 Der Nutzer kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet ist, der anderen Partei Schadenersatz zu leisten. 9.5 Wenn der Verwender zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zugeschrieben werden kann, ist der Verwender berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 10: Verjährungsfrist

10.1 Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden der Gegenpartei gegenüber dem Verwender und den an der Erfüllung eines Vertrags beteiligten Dritten ein Jahr. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb eines Jahres, nachdem sie vernünftigerweise von dessen Existenz hätte wissen können, Klage erhebt, ist das Klagerecht verjährt und die Befugnis zur Klageerhebung erlischt. 10.2 Das Vorstehende gilt nicht für Rechtsansprüche und Einreden, die sich auf die Behauptung stützen, dass die gelieferte(n) Sache(n) nicht vertragsgemäß sind. Solche Ansprüche und Einreden verjähren sinngemäß nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem die Gegenpartei den Verwender über die Nichtkonformität informiert hat.

Artikel 11: Entschädigung

11.1 Die Gegenpartei schützt den Verwender vor Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages und/oder der Nutzung der gelieferten Sachen einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Parteien als dem Verwender zuzuschreiben ist. 11.2 Sollte der Verwender aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Verwender sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihr in diesem Fall erwartet werden kann. 11.3 Sollte die Gegenpartei es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist der Benutzer berechtigt, diese Maßnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die sich daraus für den Benutzer und Dritte ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.

Artikel 12: Anwendbares Recht und Streitigkeiten

12.1 Auf alle zwischen der Gegenpartei und dem Benutzer geschlossenen Rechtsverhältnisse findet niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird und/oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz und/oder ihren (eingetragenen) Sitz im Ausland hat. 12.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen. 12.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei geschlossenen Verträgen oder Rechtsverhältnissen ergeben, ist ausschließlich das Bezirksgericht Amsterdam zuständig. Um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden, werden sich die Parteien gegebenenfalls bemühen, eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache außergerichtlich beizulegen.